Seit vielen Jahren leite ich Arbeitsgemeinschaften für Berliner Rechtsreferendarinnen und -referendare im Öffentlichen Recht. Gleichzeitig bin ich nebenamtlicher Prüfer am hiesigen Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt. Berlin-Brandenburg.
Quintessenz meiner Erfahrungen ist:
Für die Klausuren im Öffentlichen Recht des Zweiten juristischen Examens wie überhaupt bei den Klausuren kommt es in erster Linie auf die Übung an. Es geht nicht darum, gelerntes Wissen zu präsentieren, sondern den Nachweis zu erbringen, unter Zeitdruck einen praxisgerechten juristisches Lösungsentwurf anfertigen zu können.
Abgeprüft werden eine exakte Erfassung und Auswertung des Sachverhaltes, die gründliche Herleitung der Rechtslage und die Fähigkeit zu sauberen Subsumtionen.
Dabei hilft natürlich das erworbene Wissen.
Was für das erste Examen gelernt worden ist, sollte präsent sein bzw. nochmals wiederholt werden. Dies können und sollen die Seiten hier nicht leisten!
Es ist aber aus meiner Sicht nicht nötig und kostet nur Zeit, Energie und Kosten, darüber hinaus umfangreiche zweibändige Skripten durchzuarbeiten und/oder Repetitorien zu besuchen.
Der eigentliche Schlüssel zum Erfolg liegt nämlich im Einüben: Die Zulässigkeitsvoraussetzungen und die Standardfragen der formellen Rechtsmäßigkeit sollten möglichst zügig abgearbeitet werden können. Ziel sollte es sein, sich während der fünf Klausurstunden möglichst lang und intensiv den materiellen Schwerpunkten widmen zu können. Sie/ihr sollten/solltet Routine entwickeln im Umgang mit Standardsituationen, bekannten und unbekannten Rechtsfragen und dabei mit Gewinn die den zugelassenen Kommentare heranziehen können. Diese Routine entwickelt man nur durch Übung.
Alles was in den Kommentaren gefunden werden kann, braucht nicht auswendig gelernt zu sein. Warum diese Seiten? Die Seiten auf dieser Website sollen diese fast unerschöpfliche Fundgrube ergänzen. Der Fokus liegt deshalb auf einer Konzentration auf das meines Erachtens Wesentliche und die Darstellung neuer Entwicklungen.
Anmerkungen hierzu? Kommentare bitte hier unter „Leave a comment“.