Allgemeines zum Klausurenschreiben

Examensvorbereitung: Allgemeines zum Klausurenschreiben für die Klausuren im Zweiten juristischen Staatsexamen (Assessorexamen)

für die Phase der Examensvorbereitung: Skript durcharbeiten, Nicht zuviel Lernen, vertraut machen mit den Kommentaren, Klausurschreibetechnik, Einüben:

Während der Klausur: Sachverhaltserfassung, Umfang der Lösungsskizze, Trennen

Allgemeines zum Klausurenschreiben „solange noch Zeit ist“:

1. Das Skript des Kammergerichts durcharbeiten

Für alle Formalien und Formulierungen für das Rubrum, Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründe kann ich für Berliner Referendarinnen und Referendare nur auf das Skript des Kammergerichts verweisen. Die verwendeten Formulierungen sind alle gut vertretbar und praxistauglich.

2. Nur nicht zu viel lernen!

Der materielle Stoff sollte am Besten anhand der Lehrbücher/Skripten wiederholt werden, mit denen schon für das Erste Examen gelernt bzw. durchgearbeitet worden ist.

Dies gilt insbesondere für das allgemeine Verwaltungsrecht, Grundrechte, Verwaltungsprozessrecht und die klassischen Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts des Polizei- und Baurechts.

Das Durcharbeiten mehrbändiger Skripte oder gar der Besuch eines Repetitoriums ist zu viel des Guten.

3. Sich rechtzeitig mit den zugelassenen Kommentaren vertraut machen. Ich verweise auch hierzu auf „Warum diese Seiten?“.

4. Klarheit verschaffen: Wie schreibe ich Klausuren? (Klausurschreibetechnik)

Da in den Klausuren nicht Wissen abgefragt wird, sondern ein möglichst praxistaugliches Entwurf abgeliefert werden muss, solltest Du rechtzeitig bis spätestens ca. einem halben Jahr vor den Klausurterminen Klarheit über Dein Zeitmanagement für die fünf Stunden Klausurzeit gewonnen haben.

Bis wann musst Du spätestens mit der Niederschrift anfangen, damit sich die Zeitnot (die es immer gibt) in Grenzen hält? Bereits nach 1 ½ Stunden oder erst nach 2 ½ ? Hier gibt es kein Richtig oder Falsch, sondern nur der den individuell besten Zeitpunkt. Dieser sollte Dir bekannt sein und im Examen selbst strikt umgesetzt werden, das heißt nach Verstreichen dieses Momentes sollte immer mit der Niederschrift anfangen werden, so unfertig die Lösung auch zu sein scheint.

Auch sollte ausprobiert werden, ob Du bei der Reinschriftfertigung zwischen einzelnen Bearbeitungspunkten springen kannst (z. B. erst Rubrum und Tenor, dann Entscheidungsgründe und zum Schluss den Tatbestand?). So können die Teile nach Dringlichkeit abgearbeitet werden. Oder geht das Formulieren leichter von der Hand, wenn alles geordnet nacheinander niedergeschrieben wird? Von der für einen besten Methode sollte während der Examensklausuren ebenfalls tunlichst nicht abgewichen werden!

5. Übung macht die Meisterin!

Wie bei der Simulation aller möglichen kritischen Situationen in der Pilotenausbildung… Training gibt Sicherheit und ist durch nichts zu ersetzen.

Natürlich wäre es zu aufwendig, jede Woche eine fünfstündige Übungsklausur zu verfassen. Die entscheidende Phase ist allerdings die Zeit zur Abfassung der Lösungsskizze.

M. E. ist die private Lerngruppe, in denen jeder eine Lösung zu Klausuren oder Fällen erstellt, die dann gemeinsam besprochen werden, der beste Weg.

Allgemeines zum Klausurenschreiben während der Klausur:

1. Sachverhalt erfassen.

Ich empfehle dabei dringend, nicht mit Textmarkern zu arbeiten, nur mit einem Blatt zum Notieren der spontanen Gedanken. Ruhig mehrmals lesen! Die Erfassung eines komplizierten Sachverhaltes kann allemal 15 Minuten dauern, oft 20 Minuten oder noch länger. Die Falllösung darf auf keinen Fall am Sachverhalt vorbei erfolgen.

Wenn Du meinst, der Sachverhalt sei unklar oder unvollständig, stelle  dies in der Lösung an geeigneter Stelle dar und folge notfalls dem Bearbeitervermerk (in der Regel ist zu unterstellen, dass auch die weitere Sachaufklärung gescheitert ist). Bitte nicht einfach Sachverhalt unterstellen! Nicht selten lässt sich ohne großen Aufwand darstellen, dass mehrere mögliche Sachverhaltsvarianten zum selben rechtlichen Ergebnis führen.

2. Die Lösungsskizze nur so ausführlich und zeitaufwendig anfertigen, wie dies nach der eigenen individuellen Erfahrung sinnvoll ist.

3. Trennen

Dabei nach einzelnen Streitgegenständen trennen (bei Klage gegen einen Bescheid der mehrere Verwaltungsakte enthält also erst Zulässigkeit des VA 1, dann Begründetheit VA 2, danach Zulässigkeit VA 2…). So soll sichergestellt werden, dass Unterschiede nicht übersehen werden. Gibt es diese nicht, kann für die eigentliche Lösung dann wieder zusammengefasst werden.