Übersicht

Willkommen auf diesen Seiten, die in erster Linie in der heißen Phase der Vorbereitung auf die ÖR-Klausuren im zweiten Staatsexamen helfen sollen. Sie enthalten Merkschemata, Checklisten und stellen klausurrelevante aktuelle Rechtsprechung dar. Den Examensklausuren liegen regelmäßig aktuelle Entscheidungen zu Grunde, die sich noch nicht in Kommentaren, Lehrbücher und Skripten wiederfinden.

Grundlage dieser Seiten sind die Unterlagen, die ich in den von mir geleiteten Arbeitsgemeinschaften für Berliner Rechtsreferendarinnen und -referendare im Öffentlichen Recht einsetze. Dort lege ich großen Wert auf Aktualität. Die Seiten sollen keine Grundlagen vermitteln, sondern die Examensvorbereitung, insbesondere auf die Klausuren, unterstützen. Näheres hierzu findet sich hier („Warum diese Seiten?“).

Prozessuales (Verwaltungsprozessrecht -VwGO einschließlich Widerspruchsverfahren)

Allgemeines Verwaltungsrecht

Besonderes Verwaltungsrecht und Grundrechte

Die Klausuren im Zweiten Staatsexamen sind Praktikerprüfungen. Erlerntes spielt nur eine Rolle, soweit es für die Lösung darauf ankommt. Mit der bloßen Wissenswiedergabe können keine Punkte erzielt werden. Der Entwurf eines Urteils, Beschlusses, Bescheides oder Schriftsatzes soll vielmehr möglichst praxistauglich sein. Das Wesentliche muss fehlerfrei sein, also die Formalien und der Tenor bzw. Antrag in Ordnung. Der Lösungsentwurf sollte zudem möglichst vollständig sein und alle angeschnittenen Fragen ansprechen. Zu einer erfolgreichen Examensvorbereitung gehört deshalb, sich allgemein mit dem Klausurenschreiben allgemein zu beschäftigen. Dazu gibt es -und zur Vorbereitung speziell auf die Klausuren im Öffentlichen Recht- die Seite Allgemeines zum Klausurenschreiben.

Für private Lerngruppen und für all diejenigen, die sich für aktuelle Rechtsprechung zu examensrelevanten Fragestellungen bzw. aktuell klausurgeeignete Entscheidungen interessieren, ist die Seite neuere Rechtsprechung gedacht.

Auf Aktualisierungen weise ich zunächst zum Teil hier hin („das Neueste“). Über ein Feedback dort oder hier unten freue ich mich!

Ansprechen möchte ich primär Rechtsreferendarinnen und -referendare. Da die Zulässigkeit von Klagen und Anträgen nach der VwGO, das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht und die klassischen klausurrelevanten Rechtsgebiete des Polizeirechts und des Baurechts auch schon Pflichtstoff im ersten juristischen Examen sind, können aber auch Studentinnen und Studenten profitieren.

Gutes Gelingen und möglichst auch Freude bei der Examensvorbereitung! Viel Erfolg!

S. Pfistner

intern

  1. Hallo Arne! Herzlichen Dank für Dein Feedback. Ich freue mich, wenn meine Seiten bei der Examensvorbereitung geholfen haben! S. Pfistner

  2. Großen Dank an den Ersteller dieser Seite! Die Homepage hat mir bei der Vorbereitung auf die Klausuren im öffentlichen Recht…

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